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Die Abteilung Finanzen gibt bekannt!
Hiermit möchten wir nochmals alle Bürger auf die Verpflichtung zur Anmeldung aller im Haushalt gehaltenen Hunde hinweisen. Dabei ist vor allem zu beachten, dass auch das Halten eines zweiten oder weiteren Hundes anzumelden ist. Bei der Anmeldung ist die Rasse des Hundes nachzuweisen.
Es ist beabsichtigt, umfassende Kontrollen aller Haushalte durchzuführen, um die ordnungsgemäße Anmeldung der hier gehaltenen Hunde zu überprüfen. Bei diesen Kontrollen kann mit der Hundemarke die ordnungsgemäße Anmeldung nachgewiesen werden. Diese kann bei Neumeldung oder nach Verlust in der Abteilung Finanzen für 3,00 Euro erworben werden. Wird bei diesen Kontrollen der Haushalte festgestellt, dass dort gehaltene Hunde nicht ordnungsgemäß angemeldet sind, muss der Halter mit einer Ahndung entsprechend des Thüringer Kommunalabgaben Gesetzes (ThüKAG) rechnen. Wir bitten alle Bürger, unbedingt Ihrer Verpflichtung nachzukommen, um Nachfolgekosten für Sie zu vermeiden.
Barthel Amtsleiter |