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LIEBE KURPATIENTIN, LIEBER KURPATIENT, |
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die meisten Krankenkassen und Ersatzkassen gewähren ihren Versicherten ambulante Kuren als Form der Gesundheitsvorsorge. |
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Die Ihnen erteilten ärztlichen Verordnungen (Heilmittelrezepte) oder Kurarztscheine werden in diesem Fall von uns angenommen und mit Ihrer Kasse verrechnet. |
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Bei Antritt der Kur darf das Ausstellungsdatum des Heilmittelrezeptes nicht länger als 14 Tage zurückliegen. Die Behandlungstherapie darf nicht länger als 10 Tage unterbrochen werden. |
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Selbstverständlich können Sie alle von der Kur-Gesellschaft Bad Frankenhausen angebotenen Anwendungen auch privat vereinbaren. |
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In Bad Frankenhausen stehen 3 Badeärzte zu Ihrer Verfügung. In unserem neu eingerichteten Kurmittelhaus werden Sie mit modernen Geräten von speziell ausgebildeten und erfahrenen Therapeuten behandelt. |
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Wir sind bemüht, Ihren Aufenthalt in Bad Frankenhausen so angenehm wie möglich zu gestalten und informieren Sie gern über das für Ihren Aufenthaltszeitraum aktuelle Veranstaltungsangebot in unserer Stadt sowie über Besuchsmöglichkeiten von Sehenswürdigkeiten der Stadt und unserer Region. Nach Kräften unterstützen wir Sie bei der Beschaffung der von Ihnen gewünschten Eintrittskarten bzw. von erforderlichen Reservierungen auf Ihren Namen. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch bei der Wahl und Reservierung Ihrer Unterkunft während der Kur. |
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Wir bitten Sie deshalb, sich möglichst gleich nach Genehmigung einer ambulanten Kur, nach Erhalt des Heilmittelrezeptes oder im Falle einer privat finanzierten Kur 14 Tage vor Kurantritt bei uns anzumelden. Das erleichtert Ihnen und uns die Gestaltung Ihres Aufenthaltes. |
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| | Mit freundlichen Grüßen |
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| | Ihre Kur-Gesellschaft mbH Bad Frankenhausen |